Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | 1. Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | LPT |
Eingereicht: | 03.04.2019, 13:18 |
Antragshistorie: | Version 1 |
Keine Zeit zum Warten beim Klimaschutz: Windenergie wieder flott machen und Solarenergie kräftig anschieben!
Beschlusstext
Die Windenergie in Schleswig-Holstein entwickelt sich zur Zeit schlecht. Wir
brauchen jedoch für Energiewende und Klimaschutz einen schnellen Ausbau der
Erneuerbaren Energien. Windenergie ist in Schleswig-Holstein der wesentliche
Träger bei der Erzeugung von sauberem Strom.
Die Zielmarken, die auch im Koalitionsvertrag vereinbart sind, drohen bei dem
geringen Zubau im einstigen Windland Nr. 1 unter die Räder zu geraten.
Auch Arbeitsplätze stehen im großen Umfang auf dem Spiel: Durch die Erneuerbaren
wurden etwa 15mal so viele Jobs geschaffen wie im Kohlebereich heute noch
bestehen. Nicht nur bei uns in Schleswig-Holstein hat es wegen der Ausbauflaute
bei der Windenergie schon Entlassungen gegeben, weitere sind zu befürchten. Die
sozialen, familiären und regionalen Folgen von Jobverlusten bei den Erneuerbaren
dürfen nicht weniger im politischen Fokus stehen als die der Kohlekumpels.
Wir bitten die Landtagsfraktionen und die Landesregierung,
- die derzeitige Teilfortschreibung Windenergie zügig zu einem erfolgreichen
Ergebnis zu führen. Das schafft wieder eine Perspektive für
Energiewender*innen und Unternehmen im Land.
- auf 2 Prozent der Landesfläche genügend Raum für Windenergienutzung
vorzusehen, um die Klima- und Ausbauziele spätestens 2025 mit 10 GW
Leistung Onshore auch umfänglich und zeitgerecht zu erreichen.
- den Ausbau der Windenergie kontinuierlich im erforderlichen Umfang
fortzusetzen. Dafür brauchen wir die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen
auf Flächen, auf denen sich die Planungen verfestigt haben.
- die komplizierten Repoweringauflagen zu überprüfen. Diese belasten den
Wettbewerb unserer schleswig-holsteinischen Windkraftbetreiber*innen. Die
Überprüfung dient vor Allem auch der Rechtssicherheit der Planung.
- rechtzeitig das nächste Regionalplanungsverfahren vorzubereiten. Ziel ist
dabei, spätestens 2025 die der Windenergie zur Verfügung gestellte Fläche
an die Energie- und Klimaziele des Übereinkommens der UN-Klimakonferenz in
Paris vom 12. Dezember 2015 anzupassen. Dazu werden 2% unserer
Landesfläche nicht mehr ausreichen
- die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zu erleichtern, indem
in landschaftlich vorbelasteten Umgebungen wie unter Elektrizitäts-
Freileitungen, angrenzend zu Umspannwerken, in Windparks, an
Bundesstraßen, rund um Kläranlagen usw. und in einem 110m-Abstand dazu
Solaranlagen gemäß EEG errichtet und betrieben werden dürfen. Dabei muss
es unser Anspruch sein, dass diese zusätzlichen Solarkraftwerke neben dem
Klima- auch dem Artenschutz dienen.
Begründung
erfolgt mündlich